Rechtsanwaltskanzlei · Berlin-Charlottenburg

Kanzlei für
Immobilienrecht,
Baurecht &
Architektenrecht.

Die Kanzlei Varol ist eine auf Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Berlin‑Charlottenburg. Mandanten werden in allen Fragen des Immobilienrechts, Baurechts und Architektenrechts bei Transaktionen, Projekten und Streitigkeiten in Berlin und bundesweit beraten und vertreten.

Rechtsanwalt Mikael Varol berät Mandanten im Immobilienrecht, Baurecht und Architektenrecht in Berlin-Charlottenburg und bundesweit.

Rechtsanwalt Mikael Varol – Kanzlei für Immobilienrecht in Berlin-Charlottenburg

Welche Rechtsgebiete deckt die Kanzlei Varol ab?

Umfassende rechtliche Betreuung und Konfliktlösung rund um die Immobilie für Investoren, Bauunternehmen, Hausverwaltungen und Privatpersonen in Berlin und bundesweit.

Immobilienrecht

Von der Due Diligence bis zur Vertragsabwicklung steuern wir Immobilientransaktionen und Bestandsverwaltung zu Ihren wirtschaftlichen Gunsten – mit Schwerpunkt auf Immobilienrecht in Berlin‑Charlottenburg und bundesweit.

  • Wohn- & Gewerbemietrecht – Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Wohn- und Gewerbemietverträgen einschließlich Eigenbedarfskündigungen, Räumungsklagen, Mietanpassungen, Betriebskosten- und Umsatzmietregelungen, Konkurrenzschutz, Laufzeit- und Verlängerungsklauseln, Übergabe- und Rückgabestreitigkeiten sowie Haftung für Mängel der Mietsache.
  • Immobilientransaktionen – Verhandlung und rechtliche Prüfung von Immobilienkaufverträgen und Mietverträgen für Wohn- und Gewerbeimmobilien.
  • WEG-Recht – Vertretung von Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen, z.B. Anfechtung von WEG-Beschlüssen und Durchsetzung von Beschlüssen.
  • Legal Due Diligence – Risikoanalyse vor dem Erwerb von Anlageimmobilien, Wohn- und Gewerbeportfolios.
  • Vertragsrecht – Gestaltung sicherer Werk- und Dienstverträge rund um die Immobilie und das Bauprojekt.

Baurecht

Im Baurecht unterstützen wir Bauträger, private und gewerbliche Bauherren sowie Handwerksbetriebe in Berlin‑Charlottenburg und bundesweit in allen rechtlichen Fragen rund um Bauverträge, Baumängel, Vergütung, Nachträge und Beweissicherung.

  • Bauvertragsrecht – Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen nach VOB/B und BGB für Neubau‑, Umbau‑ und Sanierungsprojekte.
  • Mängel am Bau – Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungs‑ und Mängelansprüchen gegenüber Auftragnehmern und Nachunternehmern.
  • Vergütung & Nachträge – Sicherung von Werklohnansprüchen und Abwehr unberechtigter Nachtragsforderungen.
  • Beweissicherung – Einleitung gerichtlicher selbständiger Beweisverfahren zur Dokumentation von Baumängeln vor Verjährung.
  • Bauträgerrecht – Begleitung von Bauträgern und Bauherren, Abwicklung von Bauträgerverträgen und Klärung von Haftungsfragen einschließlich Haftpflichtversicherungsrecht.

Architektenrecht & Ingenieurrecht

Im Architektenrecht und Ingenieurrecht beraten und vertreten wir Architekten, Statiker, Bauphysiker, Fachplaner sowie Bauherren und Bauträger in Berlin‑Charlottenburg und bundesweit.

  • HOAI-Recht – Durchsetzung und Abwehr von Honoraransprüchen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) , einschließlich Honorarabrechnung und Nachtragsvergütung.
  • Haftung & Regress – Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen wegen Planungs‑, Ausschreibungs- oder Bauüberwachungsfehlern.
  • Vertragsgestaltung – Ausarbeitung und Prüfung von Architekten‑, Ingenieur‑ und Generalplanerverträgen unter Berücksichtigung aller Leistungsphasen nach HOAI.
  • Versicherungsrecht – Korrespondenz und Konfliktlösung mit der Berufshaftpflichtversicherung, insbesondere zu Deckungsschutz, Obliegenheitsverletzungen und Regress.

Maklerrecht

Im Maklerrecht beraten und vertreten wir Immobilienmakler, Verkäufer, Käufer sowie Vermieter und Mieter in Berlin‑Charlottenburg und bundesweit.

  • Maklerprovision – Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen, insbesondere bei Doppeltätigkeit, fehlender Ursächlichkeit oder Provisionsumgehung.
  • Maklervertrag & AGB – Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen, Reservierungsvereinbarungen und AGB von Immobilienmaklern.
  • Fehlerhafte Beratung & Exposé – Haftung bei unvollständigen Angaben im Exposé, Verletzung von Aufklärungspflichten, Arglist und Anfechtung.
  • Provisionssicherung – Ausarbeitung von Nachweis- und Provisionsklauseln sowie Sicherung der Courtage bei Direktkontakten und Verkäufen ohne Maklerbeteiligung.
  • Wohnraum- und Gewerbemakler – Beratung von Maklern, Eigentümern, Investoren und Suchkunden im Wohnraum- und Gewerbebereich.

Für welche Mandanten ist die Kanzlei Varol tätig?

Wir vertreten Investoren, Bauunternehmen, Verwalter, Architekten, Ingenieure sowie Eigentümer und Privatpersonen in Berlin‑Charlottenburg und bundesweit.

Investoren & Bauunternehmen

Bauträger, Projektentwickler, Generalunternehmer und Generalübernehmer bei Immobilienprojekten und Bauvorhaben.

Verwalter & Asset-Manager

WEG‑Verwaltungen, Property‑Management‑Gesellschaften und Asset‑Manager bei der Betreuung von Wohn- und Gewerbeportfolios.

Architekten & Ingenieure

Planungsbüros, Sachverständige, Architekten und Fachingenieure im Architekten- und Ingenieurrecht – HOAI, Haftung, Versicherung.

Eigentümer & Privatpersonen

Bauherren, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer bei WEG-Recht, Mietrecht, Baumängeln und Gewährleistungsansprüchen.

Häufige Fragen zum Immobilien- und Baurecht

Wichtige rechtliche Antworten rund um das Immobilien- und Baurecht in Berlin und bundesweit.

Wann sollte ich einen Immobilienkaufvertrag anwaltlich prüfen lassen?
Zwingend vor dem Notartermin. Ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet und prüft nicht Ihre wirtschaftlichen Interessen. Wir decken versteckte Haftungsausschlüsse, unvorteilhafte Rücktrittsklauseln oder Belastungen im Grundbuch auf – egal ob bei einer Eigentumswohnung in Berlin oder bei bundesweiten Anlageimmobilien.
Wie reagiere ich richtig auf gravierende Baumängel während der Bauphase?
Dokumentieren Sie den Mangel sofort fotografisch und schriftlich, und fordern Sie das Bauunternehmen nachweisbar unter Fristsetzung zur Nacherfüllung auf. Stellen Sie Zahlungen nicht eigenmächtig ein. Bei Verweigerung leiten wir ein gerichtliches selbständiges Beweisverfahren ein, um Ihre Ansprüche vor Verjährung zu sichern.
VOB/B oder BGB – welche Grundlage ist für meinen Bauvertrag sicherer?
Für private Bauherren ist das BGB meist sicherer: Es bietet verbraucherfreundlichere Gewährleistungsfristen (5 Jahre). Die VOB/B eignet sich eher für gewerbliche Bauvorhaben. Wir gestalten den Vertrag passgenau für Ihre Rolle im Projekt.
Muss ich die Architektenrechnung zahlen, wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt?
Grundsätzlich ja, da Architektenverträge auch mündlich entstehen können. Wurden Sie jedoch nicht ordnungsgemäß über die HOAI-Leistungsphasen aufgeklärt, darf der Architekt oft nur den Mindestsatz abrechnen. Eine Prüfung deckt regelmäßig erhebliches Einsparpotenzial auf.
Wer macht Gewährleistungsansprüche bei WEG-Gemeinschaftseigentum geltend?
Mängel am Gemeinschaftseigentum – z.B. Dach, Fassade oder Tiefgarage – betreffen alle Wohnungseigentümer gemeinsam. Die WEG muss die Ansprüche gegen den Bauträger per Beschluss an sich ziehen (Vergemeinschaftung). Wir begleiten Verwalter und Eigentümergemeinschaften bei der Beschlussfassung, Fristenkontrolle und gerichtlichen Durchsetzung.
Über die Kanzlei

Rechtsanwalt
Mikael Varol

Die Kanzlei Varol ist eine auf das Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin‑Charlottenburg. Wir beraten und vertreten gewerbliche und private Mandanten in Berlin und bundesweit in allen rechtlichen Fragen rund um Immobilien, Projekte und Unternehmen.

Wir begleiten Sie über den gesamten Lebenszyklus Ihrer Immobilie – von der Grundstückssicherung und Planung über die Realisierung durch Bau oder Ankauf sowie die Nutzung und Vermietung bis hin zur Verwertung und dem Verkauf Ihrer Immobilie. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen, der Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

Lässt sich eine außergerichtliche Lösung nicht erreichen, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor den Gerichten in Berlin und bundesweit.

Termin vereinbaren
Rechtsanwalt Mikael Varol in seiner Kanzlei in Berlin-Charlottenburg

Kanzlei für Immobilien- und Baurecht
in Berlin-Charlottenburg

Ihr Anwalt vor Ort und bundesweit

Lokal: Persönlich in Charlottenburg, Wilmersdorf, Westend, Spandau und Mitte.

Überregional: Dank digitaler Aktenführung vertreten wir Sie in ganz Berlin, Brandenburg und bundesweit.

Fabriciusstraße 9
10589 Berlin-Charlottenburg

Nahe Schloss Charlottenburg / Mierendorffplatz

Mo–Fr 10:00–18:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung